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Priorisierung Unterbringung von Flüchtlingen

Bei der Planung für die Unterbringung von Flüchtlingen 2017 und 2018 gilt für uns folgende Priorisierung:

  1. Nutzung freiwerdender gemeindeeigener Wohnungen ohne Tabus. Eigenbedarfskündigungen für diesen Zweck schließen wir aus.
  2. Anmietung von Wohnungen von Dritten, ggf. mit einem zusätzlichen Gemeindebonus
  3. Neubau von Wohnungen mit dem Ziel diese nach Ende der Flüchtlingsunterbringung wieder zu verkaufen.
  4. Ankauf von leerstehenden Wohnungen/Häusern mit dem Ziel, diese nach Ende der Flüchtlingsunterbringung wieder zu verkaufen.

Erläuterung: Der Neubau von Wohnungen steht in der Priorisierung vor dem Ankauf von leerstehenden Wohnungen, da sich diese später leichter vermieten oder verkaufen lassen.