Bei der Planung für die Unterbringung von Flüchtlingen 2017 und 2018 gilt für uns folgende Priorisierung:
- Nutzung freiwerdender gemeindeeigener Wohnungen ohne Tabus. Eigenbedarfskündigungen für diesen Zweck schließen wir aus.
- Anmietung von Wohnungen von Dritten, ggf. mit einem zusätzlichen Gemeindebonus
- Neubau von Wohnungen mit dem Ziel diese nach Ende der Flüchtlingsunterbringung wieder zu verkaufen.
- Ankauf von leerstehenden Wohnungen/Häusern mit dem Ziel, diese nach Ende der Flüchtlingsunterbringung wieder zu verkaufen.
Erläuterung: Der Neubau von Wohnungen steht in der Priorisierung vor dem Ankauf von leerstehenden Wohnungen, da sich diese später leichter vermieten oder verkaufen lassen.