Der Bebauungsplan Buschäcker ist seit Dezember 2019 wieder Thema im Gemeinderat.
Dabei geht es um die Änderung des Bebauungsplans, um eine Bebauung des Geländes durch einen Bauherren zu erreichen.
In der Änderung ist vorgesehen die Bezugshöhe des am höchsten gelegenen Flurstückes (Flst. 1061) fiktiv neu zu definieren, wodurch die Bezugshöhe um 1,49 m höher ist als nach der bisherigen Festlegung.
Außerdem wird die maximale Wandhöhe von 7,00 m neu definiert. Demnach gilt zukünftig das Maß von der Oberkante des geplanten Geländes bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut.
Die Begründung für die Änderung ist eine „unmögliche Bebauung“ des Flurstückes mit dem geplanten Gebäude.
Mit dieser Änderung des Bebauungsplans kann das geplante Gebäude auf dem oben genannten Flurstück platziert werden. Es wird dadurch zwar nicht höher gebaut, jedoch sticht es um 1,49 m aus dem Firstlinienverlauf heraus und „thront“ über den restlichen Gebäuden.
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