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Anmerkung zur Änderung des Bebauungsplans Rheinblick II

Wir begrüßen die jetzt vorliegenden Änderungen des Bebauungsplans Rheinblick II durch das neue Planungsbüro „planschmiede“.

Dadurch werden bisherige restriktive Festsetzungen korrigiert, dies führt zu einer Erhöhung der Baufreiheit für Bauherren.

Dieser Vorgang hat aber eine Vorgeschichte:

  • Bereits 2012 hatte das Baurechtsamt auf zahlreiche geplante restriktive Festsetzungen hingewiesen, das damalige Planungsbüro und die Gemeinde haben dies negiert
  • Bei der Beratung und Abwägung über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen am 14.01.2014 lag die klare Stellungnahme des Baurechtsamtes vor, dass von Bebauungsplanfestsetzungen, die Gegenstand der Abwägung waren, nicht befreit werden darf
  • Wir haben damals bei der Beratung explizit auf diesen Sachverhalt hingewiesen und zusätzlich den Antrag gestellt, den Bebauungsplan nach den Anregungen des Baurechtsamtes zu überarbeiten. Leider wurde unser Antrag vom Gemeinderat komplett abgelehnt

Den Ärger,

  • dass aktuell 2 Bauanträge vom Baurechtsamt abgelehnt werden mussten,
  • dass ein Bauherr dann auf eigene Kosten umplanen musste und
  • dass uns selbst jetzt Kosten für die Änderung des ganzen Bebauungsplanes entstehen

hätten wir uns ersparen können.