Flüchtlingsunterbringung

Die FWG-Fraktion im Gemeinderat Loffenau vertritt zur Unterbringung der Flüchtlingefolgende Positionen:

  • Die seit dem Sommer 2015 immer noch massive Flüchtlingswelle nach Deutschland wurde von der Bundesregierung durch einzelne aktive Äußerungen, durch bestimmte Entscheidungen und durch fehlende Positionierung mit ausgelöst.
  • Zur Lösung des Problems sehen wir daher in erster Linie den Bund in der Pflicht.
  • Wir bekennen uns zu der Aufgabe, die uns vom LRA zugewiesenen Flüchtlinge in der Gemeinde unterzubringen und zu betreuen.
  • Zur Unterbringung von bisher 37 Flüchtlingen (Zuweisung 2015 und 2016) wurden 3 Wohnungen angekauft, 3 eigene Wohnungen bereitgestellt und eine Wohnung von Dritten angemietet. In den Jahren 2017 und 2018 sollen uns zusammen weitere 74 Flüchtlinge zugewiesen werden, hierfür werden zusätzlich etwa 15 Wohnungen benötigt.
  • Bei einem Ankauf oder Neubau dieser 15 Wohnungen wird mindestens ein Betrag von 1 Mio. € benötigt. Entweder müssen andere Investitionen in der Gemeinde gestrichen werden oder wir müssen zusätzliche Schulden machen.

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Finanzierung Unterbringung von Flüchtlingen

Die FWG-Fraktion im Gemeinderat Loffenau vertritt zur Unterbringung der Flüchtlinge folgende Positionen:

  • Die seit dem Sommer 2015 immer noch massive Flüchtlingswelle nach Deutschland wurde von der Bundesregierung durch einzelne aktive Äußerungen, durch bestimmte Entscheidungen und durch fehlende Positionierung mit ausgelöst.
  • Zur Lösung des Problems sehen wir daher in erster Linie der Bund in der Pflicht.
  • Wir bekennen uns zu der Aufgabe, die uns vom LRA zugewiesenen Flüchtlinge in der Gemeinde unterzubringen und zu betreuen.
  • Zur Unterbringung von bisher 37 Flüchtlingen (Zuweisung 2015 und 2016) wurden 3 Wohnungen angekauft, 3 eigene Wohnungen bereitgestellt und eine Wohnung von Dritten angemietet. In den Jahren 2017 und 2018 sollen uns zusammen weitere 74 Flüchtlinge zugewiesen werden, hierfür werden zusätzlich etwa 15 Wohnungen benötigt.

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Priorisierung Unterbringung von Flüchtlingen

Bei der Planung für die Unterbringung von Flüchtlingen 2017 und 2018 gilt für uns folgende Priorisierung:

  1. Nutzung freiwerdender gemeindeeigener Wohnungen ohne Tabus. Eigenbedarfskündigungen für diesen Zweck schließen wir aus.
  2. Anmietung von Wohnungen von Dritten, ggf. mit einem zusätzlichen Gemeindebonus
  3. Neubau von Wohnungen mit dem Ziel diese nach Ende der Flüchtlingsunterbringung wieder zu verkaufen.
  4. Ankauf von leerstehenden Wohnungen/Häusern mit dem Ziel, diese nach Ende der Flüchtlingsunterbringung wieder zu verkaufen.

Erläuterung: Der Neubau von Wohnungen steht in der Priorisierung vor dem Ankauf von leerstehenden Wohnungen, da sich diese später leichter vermieten oder verkaufen lassen.