Kategorien
Archiv

Flüchtlingsunterbringung

Die FWG-Fraktion im Gemeinderat Loffenau vertritt zur Unterbringung der Flüchtlingefolgende Positionen:

  • Die seit dem Sommer 2015 immer noch massive Flüchtlingswelle nach Deutschland wurde von der Bundesregierung durch einzelne aktive Äußerungen, durch bestimmte Entscheidungen und durch fehlende Positionierung mit ausgelöst.
  • Zur Lösung des Problems sehen wir daher in erster Linie den Bund in der Pflicht.
  • Wir bekennen uns zu der Aufgabe, die uns vom LRA zugewiesenen Flüchtlinge in der Gemeinde unterzubringen und zu betreuen.
  • Zur Unterbringung von bisher 37 Flüchtlingen (Zuweisung 2015 und 2016) wurden 3 Wohnungen angekauft, 3 eigene Wohnungen bereitgestellt und eine Wohnung von Dritten angemietet. In den Jahren 2017 und 2018 sollen uns zusammen weitere 74 Flüchtlinge zugewiesen werden, hierfür werden zusätzlich etwa 15 Wohnungen benötigt.
  • Bei einem Ankauf oder Neubau dieser 15 Wohnungen wird mindestens ein Betrag von 1 Mio. € benötigt. Entweder müssen andere Investitionen in der Gemeinde gestrichen werden oder wir müssen zusätzliche Schulden machen.

  • Loffenau hatte bereits vor der Flüchtlingswelle 25 (vermietete) Wohnungen im eigenen Bestand, für eine kleine Gemeinde unserer Größe (2.500 Einwohner) aus unserer Sicht jetzt schon zu viel. Eigenbedarfskündigungen zur Flüchtlingsunterbringung schließen wir aber aus.
  • Eine nachhaltige weitere Aufstockung unseres Wohnungsbestandes wollen und brauchen wir nicht, da wir schon bisher die Pflichtaufgabe der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung sehr gut erfüllen konnten. In den letzten 10 Jahren war dies auch nie ein Thema. Die kommunalen Landesverbände haben mit dem Land vereinbart, dass die Kosten der Landkreise für die Flüchtlingsunterbringung nachträglich spitz abgerechnet werden (siehe angeschlossene PM).

Als FWG-Fraktion im Loffenauer Gemeinderat sind wir der Ansicht, dass auch die finanzielle Absicherung der Gemeinden bei Investitionsmaßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung wie bei den Landkreisen deutlich verbessert werden muss. Wir richten daher folgende Forderung an das Land (den Bund) und bitten den Gemeindetag um entsprechende Unterstützung:

  • Das Land (der Bund) verpflichtet sich rückwirkend ab 2015 den Gemeinden die Investitionskosten für den Ankauf/Neubau von Wohnungen zur Flüchtlingsunterbringung zu erstatten. Alternativ kann das Land (der Bund) eine Mietgarantie bis zur Refinanzierung der Investitionskosten übernehmen oder nach Ablauf der Flüchtlingsunterbringung die noch nicht durch Mietzahlungen gedeckten Investitionskosten erstatten.
  • Im Gegenzug verpflichtet sich die Gemeinde, bei eigener Verwendung der Wohnungen nach der Flüchtlingsunterbringung oder bei einem späteren Verkauf, die Erträge/Erlöse bis zur Höhe der Investitionskosten dem Land (dem Bund) wieder zurückzugeben.
  • Wir wollen durch die Flüchtlingsunterbringung keine Gewinne erzielen, aber auch keine Verluste machen. Zusätzliche Immobilien brauchen wir nicht.

Berechnungsbeispiel:

Loffenau hat für die 3 im Jahr 2015 angekauften (teilweise leerstehenden) Altbauwohnungen rund 209.000 € investiert. In den Wohnungen wurden 16 Flüchtlinge untergebracht, hierfür erhalten wir vom LRA monatlich rund 1.600 € reine Mietentschädigung. Angenommen die Wohnungen werden von den Flüchtlingen nach 3 Jahren wieder verlassen (da z.B. keine Residenzpflicht besteht, oder weil sie in ihre Heimatländer zurückkehren), sind von den Investitionskosten erst 57.600 € (3 x 12 x 1.600) über die Miete refinanziert. Wir erwarten dann, dass uns das Land (der Bund) die noch nicht gedeckten Investitionskosten (151.400 €) erstattet oder die Miete bis zur Refinanzierung weiter garantiert.

Priorisierung Unterbringung von Flüchtlingen


Bei der Planung für die Unterbringung von Flüchtlingen 2017 und 2018 gilt für uns folgende
Priorisierung:

  1. Nutzung freiwerdender gemeindeeigener Wohnungen ohne Tabus. Eigenbedarfskündigungen für diesen Zweck schließen wir aus.
  2. Anmietung von Wohnungen von Dritten, ggf. mit einem zusätzlichen Gemeindebonus
  3. Neubau von Wohnungen mit dem Ziel diese nach Ende der Flüchtlingsunterbringung wieder zu verkaufen.
  4. Ankauf von leerstehenden Wohnungen/Häusern mit dem Ziel, diese nach Ende der Flüchtlingsunterbringung wieder zu verkaufen. Erläuterung: der Neubau von Wohnungen steht in der Priorisierung vor dem Ankauf von leerstehenden Wohnungen, da sich diese später leichter vermieten oder verkaufen lassen.