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Annahme der Spende des Männergesangverein Loffenau e.V. Neubau einer Schutzhütte an der Vogelswiese

Die Fraktion der Freien Wähler Loffenau befürwortet die Annahme der zweckgebundenen Spende des MGV Loffenau durch die Gemeinde. Nach unserer Information

  • wurde der Beschluss der Auflösungsversammlung vom Rechtsberater des Mittelbadischen Sängerkreises geprüft und nach der Satzung für rechtens befunden
  • liegt dem MGV gemäß § 13 der Satzung die schriftliche Bestätigung des Finanzamtes vor, wonach gegen die beschlossene zweckgebundene Verwendung des Vereinsvermögens von Seiten der Finanzverwaltung keine Bedenken bestehen

Es gibt also keine rechtlichen Bedenken, die Spende anzunehmen. Mit dem Neubau einer Schutzhütte an der Vogelswiese sehen wir für Loffenau folgende Vorteile:

  • An der Vogelswiese führt der vor 4 Jahren eingerichtete Wildkatzenpfad vorbei. Dieser wurde inzwischen vom DeutschenWanderverband als Qualitätsweg &dbquo;familienspaß“ ausgezeichnet, ist sehr stark frequentiert (ca. 5.000 Besucher/Jahr) und ist das Highlight der Themenpfade in Bad Herrenalb. Er wird von unserer Nachbargemeinde und vom BUND sehr stark beworben,auch der KVV weist auf den Pfad hin. Auf diesem Pfad, von dem 6 von 9 Stationen auf unserer Gemarkung liegen, fehlt aber für die ca. 3-stündigen Wanderungen noch eine Schutzhütte bei schlechtem Wetter. Der Bau einer Schutzhütte stellt daher einen echten Mehrwert dar. Die Gemeinde kann mit dem Pfadals Alleinstellungsmerkmal effektiv Tourismusförderung und Marketing betreiben.
  • Zwei Wanderwege des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord kreuzen in Sichtweite des möglichen Standortes
  • Auch für Radfahrer gibt es im ganzen Axtlohgebiet keine Schutzhütte
  • Eine Wasserquelle mit ständigem Wasserlauf auch im Sommer ist vorhanden
  • Der Bau ist relativ einfach zu realisieren, da keine Abgrabungen/Aufschüttungen im Gelände erforderlich sind
  • Bei der Verwendung von dauerhaftem Douglasienholz ergeben sich für die Unterhaltung  keine Folgekosten
  • Der Ausblick Richtung Zieflesberg/Schweizer Kopf ist dauerhaft frei, es entstehen keine Folgekosten für die Freihaltung

Das Forstamt hat bereits 2014 festgestellt, dass keine naturschutz- fachlichen, baurechtlichen oder forstrechtlichen Ausschlusskriterien vorliegen, sofern eine offene Schutzhütte in Holzbauweise errichtet wird (siehe GRV 49/2014).

Der Neubau einer Schutzhütte an der Vogelswiese wird aber nicht nur durch eine zweckgebundene Geldspende des MGV ermöglicht. Folgende drei Loffenauer Handwerksbetriebe haben sich (wieder) bereit erklärt an der Vogelswiese ehrenamtlich eine Wander- schutzhütte als Gemeinschaftsprojekt zu bauen, wenn die Materialkosten von der Gemeinde übernommen werden:

  1. Zeltmann Garten- und Landschaftsbau
  2. Holzbau Mangler GmbH
  3. Georg Mangler Zimmerei

Die Gemeinde kann somit eine Schutzhütte an der Vogelswiese ohne eigenen Kostenaufwand bekommen. Der Gemeinderat muss nur noch „Ja“ dazu sagen.

Mit der Annahme der zweckgebundenen Spende sieht die Fraktion der Freien Wähler das frühere ehrenamtliche Wirken des MGV in und für Loffenau gewürdigt und wir wollen bewusst auch das ehrenamtliche Engagement der beteiligten Handwerksbetriebe beim Bau der Hütte unterstützen.