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Kindergartenbedarfs- und Maßnahmenplanung 2017/2018

Zur GRV-Nr. 32/2017 nimmt die FWG-Fraktion wie folgt Stellung:

  • Wie bereits in der HH-Rede 2017 formuliert können wir den Kindergartenbereich nach wie vor nicht überblicken
  • Eine Aufarbeitung des deutlich höheren Defizits im Vergleich zu einer Nachbargemeinde und des einwohnergewichtet deutlich höheren Defizits im Vergleich zu vielen anderen Nachbargemeinden hat bisher nicht stattgefunden
  • Bei den in den letzten Jahren dem Gemeinderat vorgelegten Kinderzahlen gleicht keine Darstellung einer vorhergehenden oder einer nachfolgenden. Entwicklungen können daraus nicht abgeleitet werden. Beispielhaft ist die Anzahl auswärtiger Kindernie durchgehend dargestellt, auch in der aktuellen Vorlage nicht.

Im Protokoll der Kindergartenausschusssitzung vom 26.04.2017 wird festgestellt, 

  • … dass die Trägerschaft der Ev. Kirchengemeinde trotz negativer Stimmung im Gemeinderat unter keinen Umständen in Frage gestellt werden soll 
  • Er (BGM Steigerwald) sehe ebenso keinerlei Anlass, den Kindergartenvertrag zu ändern.

Wir sehen dies komplett anders: wenn die Kirchengemeinde und die politische Gemeinde nicht bereit sind das vergleichsweise hohe Defizit aufzuarbeiten und zudem der Gemeinderat bei einem HH- Volumen von einer Million € keinerlei Mitspracherecht hat, sind Änderungen aus unserer Sicht zwingend erforderlich.

In GRV-Nr. 7/2015 wurde angekündigt, dass &dbquo;voraussichtlich ab dem KG-Jahr 2016/2017 eine Reduzierung um eine Kindergartengruppe unvermeidbar sein dürfte“. 

Dass sich eine Situation ändern kann und in der aktuellen GRV jetzt die zusätzliche Einrichtung einer KG-Gruppe für 20 Kinder im KG Brunnengasse und zusätzlich der Umbau einer Wohnung für eine weitere Ü3-Kleingruppe im KG Kirchhaldenpfad für erforderlich gehalten wird ist für uns nicht das Problem. Die Frage ist, wie damit umgegangen wird.

Wir halten wie bereits in der HH-Rede formuliert eine externe Organisationsuntersuchung für dringend erforderlich. Erst wenn diese vorliegt sollten Planungen für weiteren Raumbedarf erstellt werden. Das Ziel sollte sein Kinderkrippe, Kindergarten, Grundschule und Schülerhort an einem Standort zu konzentrieren um Synergien nutzen zu können. Vielleicht liegt der Unterschied zu Nachbargemeinden unter anderem genau darin begründet.

Es ist abzusehen, dass zusätzlicher Raumbedarf im Kindergarten später zu zusätzlichem Raumbedarf in der Schule führen wird. Aktuell sind aber alle Räume in der Schule belegt. Auch deshalb ist ein ganzheitlicher Blick notwendig.