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Wiedereinrichtung Grüngutsammelplatz

Die Gemarkung Loffenau zeichnet sich durch einen guten Pflegezustand der offenen Landschaft rund um den Ort aus. Dies wurde zu Recht in der GR-Sitzung am 16.10.2012 betont. Mit der Wiedereinrichtung eines Grüngutplatzes wird diese Pflege der Außenbereichsgrundstücke und auch die Pflege der bebauten Grundstücke wesentlich unterstützt. Für uns hat dies einen hohen Stellenwert, da hiermit das hohe Engagement der Grundstückseigentümer erhalten werden kann.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt hat nach einer europaweiten Ausschreibung die Grüngutentsorgung ab dem Jahr 2013 neu vergeben. Dabei wird das bei uns vorhandene System der gemeindeeigenen Sammelplätze weitergeführt (im Kreis Rastatt werden derzeit 19 gemeindeeigene Sammelplätze betrieben).

Der Verwertungsturnus wird aber gemäß Ausschreibung grundsätzlich auf 4 Wochen im Sommer und 8 Wochen im Winter verkürzt. Dies bedeutet, dass gegenüber der bisherigenhalbjährlichen Abfuhr die Lagermenge und die Lagerdauer künftig deutlich geringer wird. Somit kann bei einer Neueinrichtung eines Grüngutplatzes mit geringerem Flächenbedarf gerechnet werden. Zur Nutzung eines neuen Grüngutplatzes machen wir im Anhalt an Grüngutplätze in anderen Gemeinden folgende Vorschläge: 

  • Öffnungszeiten an einem Wochentag nachmittags und Samstags ganztägig
  • Eingeschränkte Platzbetreuung (durch 400.- € – Arbeitsverhältnis)
  • Platz ist eingezäunt und abgeschlossen
  • Sichtschutz durch Bepflanzung und/oder Erdwall

Mit der vorgeschlagenen Beschränkung der Öffnungszeiten wird die Belastung von Anwohnern, egal an welcher Stelle der Platz eingerichtet wird, deutlich geringer als bisher. Mit der Platzbetreuung kann viel besser als bisher sichergestellt werden, dass unerlaubte Materialien nicht abgeladen werden.

In den Tabellen 1 und 2 sind die Vorschläge dargestellt, die uns nach unserer Veröffentlichung von der Bevölkerung genannt wurden. Tabelle 1 enthält die Vorschläge, die aus unserer Sicht weiter geprüft werden sollten. Tabelle 2 listet Vorschläge auf, die vermutlich überwiegend in privatem Eigentum stehen und daher nicht/schwierig zu realisieren sind.

A) Vorschläge im Gebiet Reut (Tabelle 1)

 Der Bebauungsplan Reut wurde als Sondergebiet für Reitsportanlagen und für Tennisanlagen festgesetzt. Im Einvernehmen mit der Baurechtsbehörde können aber Befreiungen von der Festsetzung per Gemeinderatsbeschluss zugelassen werden. Aktuell gibt es folgende Nutzungen im Gebiet des Bebauungsplans Reut:

  • Nutzung für Reitsportanlagen
  • Nutzung für Tennisanlagen
  • Nutzung für Anlagen des Obst- und Gartenbauvereins
  • Nutzung als Kinderspielplatz
  • Nutzung als Abstellplatz für Wohnwagen
  • Nutzung als Brennholzlagerplatz
  • (Frühere Nutzung als Pflanzgarten für den Wald)

Da innerhalb des Bebauungsplanes Reut bereits viele verschiedene Nutzungen konzentriert sind, ist aus unserer Sicht eine zusätzliche Nutzung als Grüngutplatz in diesem Gebiet (auch angrenzend außerhalb des Bebauungsplanes) grundsätzlich möglich. Dies ist für uns auch sinnvoll um andere Gebiete von unterschiedlichen Nutzungen freizuhalten.

Auch die teilweise Überlagerung des Gebietes mit dem Schutzstatus „Landschaftsschutzgebiet“ ist aus unserer Sicht nicht schädlich, da eine Störung des Landschaftsbildes durch entsprechende Gestaltung vermieden werden kann und die Einrichtung eines Grüngutplatzes gerade die Erhaltung der Landschaft an anderer Stelle wesentlich unterstützt.

Bei Einrichtung eines Grüngutplatzes im Gebiet Reut muss möglicherweise Wald in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden, d.h. es ist eine Genehmigung der Körperschaftsforstdirektion erforderlich. Da in Loffenau der Waldanteil an der Gemarkung bei rund 80 % liegt, sollte diese Genehmigung grundsätzlich möglich sein.

B) Vorschläge in den Dorfwiesen (Tabelle 1)

Zu beiden Vorschlägen muss die Eigentumsfrage noch überprüft werden. Da die Flächen bisher immer wieder kurzfristig als Lagerflächen oder zu Freizeitaktivitäten genutzt wurden, ist aus unserer Sicht eine Nutzung als Grüngutlagerplatz grundsätzlich möglich. Die Vorschläge liegen im Außenbereich, ein Landschaftsschutzgebiet ist nicht ausgewiesen. Ob Biotope konkret betroffen wären muss geprüft werden.Zur Einrichtung eines neuen Grüngutplatzes muss die Gemeinde einen Bauantrag beim LRA stellen. Dabei ist voraussichtlich ein Antrag nach dem BImSchG erforderlich, da nach der Konzeption der Grüngutentsorgung auch ab dem Jahr 2013 davon ausgegangen werden muss,dass das Grüngut auf dem Lagerplatz gehäckselt wird.Bei einer Abfuhr des Grüngutes ohne vorhergehendes Häckseln wäre ein Antrag nach dem BImSchG nicht erforderlich. Diese Variante sollte alternativ zusätzlich untersucht werden, da sie voraussichtlich einfacher realisiert werden kann und mit weniger Beeinträchtigungen für die Anwohner verbunden ist. Aktuell wird alles Grüngut in vielen Einzelfahrten in Kleinstmengen nach Gernsbach transportiert. Die Sammlung des Grüngutes in Loffenau und anschließende Sammeltransporte sind auch unter Gesichtspunkten des Umweltschutzes vorteilhaft.