Kategorien
Archiv

ANTRAG – Bauverpflichtung bei gemeindeeigenen Bauplätzen

Die Fraktion der Freien Wähler beantragt nach § 34 Abs. 1 der GemO den Verhandlungsgegenstand „Bauverpflichtung bei gemeindeeigenen Bauplätzen“ auf die Tagesordnung der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung zu setzen. Beschlussvorschlag: „Die Bauverpflichtung wird bei gemeindeeigenen Bauplätzen ab sofort wieder eingeführt.“

Begründung:

Die bisher bestehende Bauverpflichtung wurde mit einer Entscheidung des GR im April 2009 ausgesetzt. Die Ausweisung von neuen Baugebieten hat immer das Ziel, die Einwohnerzahl zu erhöhen oder mindestens zu halten, um dadurch z. B.

  • die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde langfristig zu sichern (z. B. Schlüssel-Zuweisungen),
  • die Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde wie z. B. Kindergarten, Grundschule, Wasserwirtschaftsbetrieb usw. besser auszulasten,
  • die Aktivitäten in der Dorfgemeinschaft, vor allem in den Vereinen, der Feuerwehr und sonstigen Gruppierungen, nachhaltig zu unterstützen

Wir sehen die Gefahr, dass gemeindeeigene Bauplätze in größerem Umfang an Spekulanten/Geldanleger verkauft werden könnten und dadurch die oben genannten Ziele nicht erreicht werden. Die fehlende Bauverpflichtung passt auch nicht zu dem Beschluss, beim Verkauf eines gemeindeeigenen Bauplatzes einen Kinderbonus zu gewähren. Mit dem Kinderbonus wollen wir ja explizit die oben genannten Ziele unterstützen.

Wollen wir Einwohner nach Loffenau holen / in Loffenau halten oder wollen wir dies nicht?

Die Ausweisung von neuen Baugebieten ist immer mit Flächenverbrauch verbunden, bei uns in Loffenau gehen wertvolle Streuobstwiesen verloren. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht vorteilhaft, wenn Bauplätze an Spekulanten/Geldanleger verkauft werden und wir in wenigen Jahren wieder ein neues Baugebiet ausweisen müssen, um als Gemeinde Bauplätze anbieten zu können. Wenn wir die Siedlungsentwicklung unserer Gemeinde der letzten 60 Jahre betrachten wird schnell klar, dass in Zukunft neben der weiteren Ausweisung von Baugebieten auch andere Konzepte erforderlich sind.

Zusatzinformationen:

In den letzten 15 Jahren wurden in Loffenau vier neue Baugebiete erschlossen. Dabei waren parallel gleichzeitig immer zwischen 60 und 90 voll erschlossene Bauplätze nicht bebaut. Dies entspricht selbst etwa 3-4 Baugebieten. Im gleichen Zeitraum ging die Bevölkerungszahl trotz der Ausweisung dieser vier Baugebiete stetig zurück und wird nach der aktuellen Prognose des Statistischen Landesamtes noch weiter zurückgehen. Derzeit haben wir in Loffenau 80 voll erschlossene Bauplätze, von denen nur 14 als gemeindeeigene Bauplätze dem Markt direkt zu Verfügung stehen. Die hohe Zahl an Baulücken ist für die Gemeinde langfristig ein Verlustgeschäft, da die Infrastrukturfolgekosten (Unterhaltskosten für Kanal, Wasser, Straße, Gehweg, Beleuchtung usw.) auch ohne Bebauung anfallen und von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Die Schaffung von weiteren Baulücken durch den Verzicht auf die Bauverpflichtung ist auch unter diesem Gesichtspunkt kontraproduktiv.