Wir befürchten, dass die Landschaftspflege durch Beweidung auf unserer Gemarkung und im ganzen Murgtal durch die Anwesenheit des Wolfs Schaden nimmt, wenn nicht schnell konsequente Entscheidungen getroffen werden. Daher vertreten wir folgende Position:
- Der Wolf versucht in BaWü in ein Gebiet zurückzukehren, das heute für ihn wegen dichter Besiedelung und intensiver Landnutzung nicht mehr als Lebensraum geeignet ist
- Die Tierart Wolf ist auf der Erde nicht vom Aussterben bedroht
- Im Schadensfall ist ein alleiniger Schadensausgleich durch Geld nicht ausreichend, ein Hobby-Schäfer brachte es auf den Punkt: „Geld frisst kein Gras“.
- Vorbeugend notwendig ist, dass vom Land sämtlicher
Mehraufwand für
- Spezielle Zäune
- Zusätzliches Personal wegen höherer Anforderungen beim Zaunbau
- Ggf. speziell ausgebildete Herdenschutzhunde
- Differenzierte Entschädigungsregelung nach dem Wert der Tiere für den Schäfer (ein Schaf-Zuchtbock kann einen 4-stelligen €-Wert haben)
- Das höhere Haftungsrisiko (Ausbruch der Herde zu 100 % gegenüber dem Status quo ohne Wolf unbürokratisch übernommen wird
- Wölfe, die Nutztiere reißen, sollten entfernt werden. Ansonsten ist zu befürchten, dass Nutztierhalter ihr Hobby/Beruf aufgeben und dadurch die Landschaftspflege durch Beweidung gefährdet ist
Im Zweifel hat für uns die Landschaftspflege durch Beweidung Vorrang vor der Anwesenheit des Wolfs.