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Bebauungsplan Rheinblick II

  • Das Baurechtsamt weist darauf hin, ebenso wie wir in der letzten Sitzung, dass fast alle Flurstücke mit einem normal großen Haus nicht bebaubar sind.
  • Das Baurechtsamt weist zudem darauf hin, dass weitere Punkte, die von dort vorgetragen wurden und zu einer Erhöhung der Baufreiheit führen sollen, nicht berücksichtigt wurden.
  • Gravierend ist für uns jetzt der neue Hinweis des Baurechtsamtes, dass Sachverhalte die Gegenstand der Abwägung sind und ohne Anpassung trotzdem wie ursprünglich geplant beschlossen werden, später nicht mehr befreit werden können.

Die Vermarktung der Bauplätze ist uns ein wichtiges Anliegen. Mit dem vorliegenden Abwägungsvorschlag ist aber Ärger bei der Vermarktung oder spätestens bei den ersten Bauanträgen vorprogrammiert. Und diesen Ärger hätten wir, die Gemeinde und der Gemeinderat, uns selbst zuzuschreiben.

Wir beantragen, den Bebauungsplan Rheinblick II im Sinne einer größeren Baufreiheit unter Berücksichtigung der Anregungen des Baurechtsamtes zu überarbeiten. a. Ein Haus mit den Außenmaßen von 12,5 x 10,5 m muss realisierbar sein. b. Die durchschnittliche Bauplatzgröße sollte bei 650 m² liegen.