Nachdem bei diesem Objekt 18 Jahre lang keine Veränderung möglich war, kam letztes Jahr im Juli durch ein „Zu Verkaufen“-Schild am Gebäude unerwartet Bewegung in den Vorgang.
In der Folge hat der GR in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
- 11.09.2018: Erweiterung des Sanierungsgebietes Ortskern II um die beiden Flurstücke
- 25.09.2018: Beschluss eines Nachtrags-Haushaltsplanes um bei Bedarf die Grundstücke kaufen zu können
- 27.11.2018: Versagung der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach Kaufpreisprüfung zu einem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag
Die FWG-Fraktion vertritt zum Areal Krone folgende Position:
- Wir sind der Ansicht, dass auf dem Areal Krone grundsätzlich nur Wohnnutzung (oder eine die Wohnnutzung nicht störende gewerbliche Nutzung) vorgesehen werden sollte. Dabei können im EG barrierefreie seniorengerechte Wohnungen entstehen, während darüber Wohnungen für junge Erwachsene oder junge Familien sinnvoll sind (auch hier besteht Bedarf). So könnte ein Mehrgenerationenhaus entstehen.
- Die Baumaßnahme selbst erfolgt nicht durch die Gemeinde sondern durch einen Investor
- Sofern erforderlich wären wir auch bereit das Objekt anzukaufen, die Gebäude abzureißen um dann ein bebaubares Grundstück zur Wohnbebauung an einen Investor verkaufen zu können
- Sollte ein Investor Eigentumswohnungen zum Kauf anbieten könnte die Gemeinde 1 Wohnung kaufen
- Wenn bei diesem Objekt künftig evtl. verschiedene Betreuungsformen angedacht werden, sollten die hier tätigen Organisationen frühzeitig beteiligt werden
Eine Eigeninvestition wie beim Seniorenwohnen Löwen lehnen wir aus folgenden Gründen ab:
- Der Bau von Wohnungen ist keine ureigene Aufgabe von Gemeinden, sondern eine reine freiwillige Leistung. Dies wurde z.B. in einem ganz frühen Planungsstadium des Seniorenwohnen Löwen in der GRV Nr. 13 vom 24.03.2009 von der Gemeinde selbst festgestellt: „… Die Gemeinde kann dieses Projekt – wie es auch bei jedem Privatinvestor der Fall wäre – aber nur in Angriff nehmen, wenn der überwiegende Teil der Wohnungen verkauft werden kann. Deshalb werden alle Wohnungen als Eigentumswohnungen konzipiert. Es erscheint aber durchaus sinnvoll, dass die Gemeinde zur Erfüllung einer freiwilligen Aufgabe, nämlich der Bereitstellung von altengerechten betreuten Mietwohnungen, bis zu 3 Wohnungen im Eigentum behält. …“
- Eigenmittel sind laut mittelfristiger Finanzplanung für das Areal Krone (außer für den Ankauf der Grundstücke) nicht vorhanden
- Bei einer Investition im 7-stelligen Bereich mit einer Kreditfinanzierung würde unsere Verschuldung für eine freiwillige Aufgabe auf das mehrfache vergleichbarer Gemeinden ansteigen. Künftige Investitionen im Pflichtbereich wären dann deutlich schwieriger zu realisieren
- Die Auswirkungen der Einführung des neuen kommunalen HH-Rechts (zusätzliche Finanzierung der Abschreibungen) können erst im Herbst 2020 beurteilt werden (Vorbericht HH-Plan 2019, Seite 14). Es ist zu befürchten, dass die Spielräume dadurch deutlich kleiner werden
- Aufgrund der finanziellen Abhängigkeit unseres Haushalts von der gesamtwirtschaftlichen Lage stünden wir bei einem wirtschaftlichen Einbruch und einer hohen Verschuldung mit dem Rücken an der Wand
- Wenn das zu 100% eigenfinanzierte Seniorenwohnen Löwen aus finanzieller Sicht ein Erfolgsmodell wäre, hätten es umliegende Gemeinden längst nachgemacht. Uns ist aber keine Gemeinde bekannt. Eine vergleichbare Nachbargemeinde, die seit längerer Zeit ebenfalls ein Seniorenwohnprojekt realisieren will, hat selbst die lange Phase der sehr günstigen Kredite bisher nicht genutzt, um ein eigenfinanziertes Projekt zu verwirklichen. Offenbar wird dort anders gerechnet.
Es ist bekannt, dass in Loffenau aktuell
- 35 Wohnungen/Gebäude durch eine Einzelperson über 70 Jahre
- 55 Wohnungen/Gebäude mit 2 Personen über 70 Jahre
bewohnt werden. Dies bedeutet, dass in den nächsten 20-30 Jahren eine größere Anzahl an Wohnungen/Gebäuden potenziell frei werden. Hier besteht aus unserer Sicht für die Gemeinde/Land/Bund die Aufgabe, durch Gestaltung von günstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Förderprogramme) dafür zu sorgen, dass diese Wohnungen/Gebäude nicht leer stehen sondern auch weiterhin auf dem Markt verfügbar sind.
Aktuell haben für uns größere Investitionen im Pflichtbereich eindeutig Vorrang, z.B.:
- Erhalt und Sanierung der Straßen innerhalb und außerhalb des Ortes (Lautenbacher Straße, Teufelsmühlstraße, …)
- Kindergarten/Schule (bei der Umsetzung der aktuell bundes-/landespolitisch diskutierten Vorschläge)
- Erweiterung Feuerwehrgerätehaus (für Männer/Frauen/Buben/Mädchen sind keine getrennten Umkleiden/Duschen vorhanden, Geräte sind teilweise ausgelagert)