Die FWG-Fraktion im Gemeinderat Loffenau vertritt zur Anschlussunterbringung der Asylbewerber folgende Positionen:
- Loffenau hat bereits mit Stand vom 21.04.2016 zusammen mit 5 anderen Gemeinden im Kreis seine Aufnahmeverpflichtung für 2016 mehr als erfüllt.
- Wenn das Gebäude OD 58 saniert ist, hat die Gemeinde Loffenau mehr als 500.000 € in die Asylbewerberunterbringung investiert.
- Zuschüsse aus dem Ortskernsanierungsprogramm mindern zwar die Investitionssumme. Durch die Zweckbindung könnte das Gebäude dann aber nur unter Rückzahlung der Zuschüsse wieder verkauft werden.
- Das Belegungsrisiko der Wohnungen liegt bei der Gemeinde, sollte der Landkreis keine Asylbewerber zuweisen. Wir erwartet daher, dass das Gebäude OD 58 nach der Sanierung noch dieses Jahr mit Asylbewerbern voll belegt wird. Damit hätten wir die Aufnahmeverpflichtung für 2017 bereits teilweise erfüllt.
- Ab 2017 sollten wir uns mit weiterer Anschlussunterbringung zunächst zurückhalten.
Im Januar 2016 haben wir eine Forderung nach finanzieller Unterstützung an das Land gestellt und wurden dabei innerhalb von Loffenau heftig kritisiert.
In der Vorlage des LRA’es zu TOP 4 der Sitzung des Kreistages am 10.05.2016 ist zu lesen: „Für die im Rahmen der Anschlussunterbringung untergebrachte Personen gewährt das Land bislang keine Erstattung, sodass die entstehenden Aufwendungen in vollem Umfang vom Landkreis/den betroffenen Städten und Gemeinden zu tragen sind.“
Wir können nicht erkennen, dass unsere Forderung vom Januar falsch war, im Gegenteil, wir sehen uns bestätigt.
Wir bitten die Gemeinde darum, sich mit Nachdruck für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Gemeinden durch das Land bei der Anschlussunterbringung der Asylbewerber einzusetzen.