Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steigerwald,
sehr geehrter Herr Lamparth,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
zum Haushaltsplan 2015 nimmt die Fraktion der Freien Wähler wie folgt Stellung.
Seit dem Jahr 2011 ist die Wirtschaftslage in Deutschland sehr gut und ermöglicht uns über die Schlüsselzuweisungen und die Gemeinschaftssteuern vergleichsweise hohe Zuführungsraten zum Vermögenshaushalt. In der mittelfristigen Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass diese gute Konjunktur noch bis 2018 anhält und somit einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung unseres Haushaltes, d.h. der Investitionen leistet.
Zunächst gilt unser Blick aber einigen anderen Themen.
Einzelne eingetragene Vereine haben aktuell Probleme mit dem nach der Justizreform für uns zuständigen Amtsgericht Mannheim. Eine Beratung der Vereine wird von dort verweigert mit der Folge, dass merkwürdige Entscheidungen getroffen werden. Mit der Abgabe unseres Grundbuches nach Achern sind wir und alle Grundstücksbesitzer von der Reform des Grundbuchwesens betroffen. Unser Augenmerk muss darauf liegen, dass es für alle Grundstücksbesitzer auch weiterhin eine annehmbare Auskunfts- und Beratungsmöglichkeit in Loffenau gibt. Reformen der Landesregierung dürfen nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen.
Die Verbesserung der Breitbandinfrastruktur ist ein wichtiges Thema um unsere Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Wir unterstützen die vorgesehene Planung zum Ausbau der IT-Anbindung und erwarten eine hohe Kostenbeteiligung des Landes und des Bundes um auch bei uns im ländlichen Raum vergleichbare Lebensbedingungen schaffen zu können.
Im HH-Plan sind Mittel für eine Planstudie für Maßnahmen im Rahmen des Förderprogrammes Leader+ eingestellt. Wir priorisieren dabei Maßnahmen, die für uns ein Alleinstellungsmerkmal darstellen. Ein neuer geologischer Lehrpfad wäre hier zu nennen. Auch der Wildkatzenpfad ist für uns zusammen mit Bad Herrenalb einmalig. Eine zentrale Infostelle am Risswasen kann beide Angebote für Loffenau bekanntmachen und bewerben.
Die nochmalige Aufstockung der Pensionsrückstellung um 120.000 € wird von uns mitgetragen. Da diese Rückstellungen aber für Investitionen nicht zur Verfügung stehen, lehnen wir darüber hinaus weitere Aufstockungen ab. Mit dem jetzt erreichten Niveau können wir künftig die zusätzlichen Pensionsverpflichtungen etwa 10 Jahre lang abdecken.
Der Anbau am Kindergarten Brunnengasse wird nach mehreren mehrheitlichen Beschlüssen des GR’es dieses Jahr realisiert. Wir beklagen, dass die von uns eingeforderten Kinderzahlen über ein Jahr zurückgehalten wurden, und erst zu dem Zeitpunkt bereitgestellt wurden, als der endgültige Baubeschluss bereits gefasst war. Die Notwendigkeit des Anbaus stellen wir weiterhin in Frage, da
- sich die Kinderzahlen in den letzten 20 Jahren halbiert haben
- die Kinderzahlen in den nächsten Jahren noch weiter zurückgehen,
- die Auflösung einer Kindergartengruppe bereits angekündigt ist
- der im HH-Plan eingestellte Leistungsausgleich anderer Gemeinden für die Betreuung auswärtiger Kinder in Höhe von 30.000 € eine hohe Anzahl auswärtiger Kinder in unserem Kindergarten belegt.
Das HH-Defizit im Kindergartenbereich reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr durch höhere Landeszuwendungen deutlich. Dieses Defizit ist mit rund 400.000 € aber immer noch etwa doppelt so hoch wie in vergleichbaren Gemeinden. Der Gemeinderat hat bei der Beschlussfassung des Sonderhaushaltsplanes Kindergarten laut Vertrag aber kein Mitspracherecht, obwohl die Gemeinde die finanzielle Hauptlast trägt. Diese Vertragsgestaltung muss spätestens in 2-3 Jahren überprüft werden. Auch wiederholen wir unsere Anregung, dass ähnlich wie beim Wald auch im Kindergartenbereich jährlich im Gemeinderat ein Bericht abgegeben wird, bei einem HH- Volumen von 1 Mio. € für uns eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Die Personalkosten betragen ohne Pensionsrückstellung gut 16 % des Verwaltungshaushaltes. Rein rechnerisch ein sehr niedriger Wert. Wenn wir die Personalkosten des Kindergartens aber mit einrechnen sind wir mit einer Personalkostenquote von rund 30 % deutlich über dem Wert vergleichbarer Gemeinden. Auch dieser Bereich muss künftig aufgearbeitet werden.
Die größte HH-Position im Vermögenshaushalt ist dieses Jahr die Erschließung des Baugebietes Buschäcker. Da binnen Jahresfrist 9 Gemeindebauplätze verkauft werden konnten, wurde die Erschließung eines weiteren Baugebietes schneller notwendig als gedacht.
Unerklärlich ist für uns die Kostensteigerung bei den Erschließungskosten der Baugebiete Buschäcker und Rheinblick II. Wir fühlen uns immer noch nicht korrekt informiert, da die genannten Begründungen für die Kostensteigerungen nicht glaubwürdig sind. Die Beschlüsse zum Verkaufspreis der Baugrundstücke und zum Erschließungsbeginn wurden vom GR auf Vorschlag der Verwaltung zu einem sehr frühen Zeitpunkt auf einer völlig falschen Kostengrundlage getroffen. Hier stellt sich die Frage, warum? Wer hat einen Vorteil von dieser Situation? Aus unserer Sicht kann das Baugebiet Rheinblick II erst erschlossen werden, wenn die Erschließungskosten durch Bauplatzverkäufe gedeckt sind.
Die Erschließung von Baugebieten erfolgt um Bauwilligen ein Angebot machen zu können, die Betonung liegt auf –willigen. Wir erwarten, dass die bereits verkauften Gemeindebauplätze zügig bebaut werden, wir werden dies künftig eng begleiten.
In Anbetracht der extrem hohen Erschließungskosten der Neubaugebiete sollten die Namen der Käufer oder Interessenten veröffentlicht werden, um Bauplatzkäufe auf Vorrat zu vermeiden. Die bisher von der Gemeinde und der Mehrheit des Gemeinderates mehrfach abgelehnte Wiedereinführung der Bauverpflichtung wäre eine andere Alternative.
Das von Studenten neu gestaltete Internetportal zu den Bauplatzangeboten ist sehr gut gelungen. Wir wiederholen unsere Anregung, dass auch bei den privaten Bauplatzangeboten eine Karte des Baufensters und die Bebauungsplanvorschriften als pdf-Datei bereitgestellt werden um Transparenz und Vergleichbarkeit herzustellen. Die Zurückhaltung dieser Information wirft nur unnötig Fragen auf.
Im Internetportal werden inzwischen 14 voll erschlossene private Bauplätze angeboten. Im Sinne einer Reduzierung des Flächenverbrauchs erscheint die Ausweisung von neuen Baugebieten jetzt in einem anderen Licht, ein Angebotsnotstand ist jedenfalls nicht zu erkennen.
Wir haben im vergangenen Jahr in der HH-Rede die Forderung nach mindestens 500.000 € frei verfügbarer Sicherheiten gestellt. Mit der jetzt höheren Allgemeinen Rücklage, der Badenovabeteiligung und einer Entnahme aus der Pensionsrückstellung wäre dieses Ziel erreicht. Unsere Sorge, wie wir einen wirtschaftlichen Einbruch (wie z.B. in den Jahren 2004-2006 oder 2009/2010) auch mehrere Jahre durchstehen können, ist aber geblieben. Durch die extreme Kostensteigerung bei den Erschließungskosten beider Baugebiete sind die noch letztes Jahr als zusätzliche Sicherheiten genannten Bauplätze weitgehend weggefallen.
Laut mittelfristiger Finanzplanung erfolgt die Finanzierung des Vermögenshaushaltes der Jahre 2016 bis 2018 durchschnittlich zu 68 % aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und durch Bauplatzverkäufe (rund 750.000 € jährlich). Beide Finanzierungsquellen sind aber stark abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Situation und von uns nicht beinflussbar. Die Finanzierung der Investitionen ist also mittelfristig keinesfalls gesichert.
Gerade weil die Finanzlage für Investitionen bei einem wirtschaftlichen Einbruch ab dem 2. Jahr sehr eng werden könnte, haben für uns die Erhaltungsaufwendungen im Pflichtbereich, d.h. bei Straße, Kanal und Wasser, oberste Priorität. An erster Stelle steht für uns der 3. und 4. Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt.
Auch für den 4. Bauabschnitt müssen zuverlässig Finanzmittel gesichert bereitgestellt werden. Derzeit ist nicht erkennbar, woher diese Mittel kommen sollen. Eine nochmalige Erklärung gegenüber dem RP, dass die Gemeinde in einem bestimmten Zeitfenster die OD gar nicht sanieren will, darf es nicht mehr geben.
Die Sanierung des Heckenbrunnenpfades ist in der Finanzplanung gar nicht mehr enthalten.
Für Investitionen als Folge der Erstellung des Allgemeinen Kanalisationsplans (Sanierungs-aufwand geschätzt 1 Mio. €) oder für unvorhergesehene Investitionen wie z.B. die Ersatzbeschaffung für das 32 Jahre alte Tanklöschfahrzeug ist eine Vorsorge nicht erkennbar. Wir halten es deshalb noch dieses Jahr für erforderlich eine Investitions- und Finanzierungs-planung für die nächsten 5 Jahre zu erstellen, in der alle Positionen dargestellt werden.
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung verfügt über ein Darlehen des Kernhaushaltes in Höhe von 860.000 €, das derzeit mit 5 % verzinst aber nicht getilgt wird. Der Betrieb könnte allerdings am Kapitalmarkt ein deutlich günstigeres Darlehen aufnehmen. Um eine verdeckte Finanzierung des Kernhaushaltes durch die Wassergebühr zu vermeiden sollte die Zinszahlung mehr als halbiert werden. Alternativ könnte der eingestellte Betrag in eine Zins- und Tilgungszahlung gesplittet werden.
Wir bedanken uns bei Ihnen Herr Lamparth für die detaillierten Erläuterungen im Vorbericht und die fundierte Aufstellung des Haushaltsplanes. Gerade in den ausführlichen Beschreibungen des Vorberichts sich wichtige Hintergrundinformationen enthalten und werden künftige Entwicklungen aufgezeigt. Diese Ausführlichkeit ist für den Gemeinderat hilfreich, erfordert viel Zeitaufwand und ist keinesfalls selbstverständlich.
Wir werden dem Haushaltsplan und dem Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs für das Jahr 2015 zustimmen.
(Es gilt das gesprochene Wort)